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Kirchenvorstandswahl

13. 09. 2020

Lugau. 9:00 - 10:00 Uhr und 11:00 - 14:00 Uhr

Niederwürschnitz: 9:00 - 12:00 Uhr


 

Liebe Gemeindeglieder!
In diesem Jahr werden in allen Kirchgemeinden und Kirchspielen unserer Landeskirche die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet.
In unserer Kirchgemeinde sind von den Wahlberechtigten acht Kirchenvorsteherinnen und

Kirchenvorsteher zu wählen und drei zu berufen.
Die Wahl findet am Sonntag, dem 13. September 2020,

in der Zeit von 9:00 –10:00 Uhr und 11:00 – 14:00 Uhr in Lugau und

in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr in Niederwürschnitz statt.
Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht auf dem Weg der Briefwahl ausüben.

In diesen Fällen ist bis zum 28. August mündlich oder
schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen. Alle wahlberechtigten
Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen. Es geht
um das Wohl unserer Kirchgemeinde, unserer Kirche. Wahlberechtigt sind alle
konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag
das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen und
deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.
Die Wählerliste wird vom 8. – 19. Juni 2020 in den Pfarrämtern ausgelegt.
Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste
(Kirchgemeindegliederverzeichnis) können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich
und unter Angabe der Gründe bis zum 16. August an den Kirchenvorstand gerichtet
werden.
Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder um die Einreichung
von Wahlvorschlägen. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte
Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen
(Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind. Es sollen aktive Kirchgemeindeglieder
sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als
ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild
zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in
den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen und ein
Gelöbnis zu sprechen.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer
Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben
sein und bis zum 15. Juni im Pfarramt eingereicht werden.